Jens PETER
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Nach einem Schadensfall durch Brand, Leitungswasser oder Sturm drohen dem Vermieter enorme Kosten.

  • Mieter, die von den erforderlichen Sanierungsarbeiten betroffen sind oder die gemietete Immobilie nicht oder nur teilweise nutzen können, haben Anspruch auf Mietminderung.

  • Die dadurch entstandenen Kosten werden von der Versicherung übernommen.

  • Auch die vom Vermieter selbst genutzten Räumlichkeiten werden angerechnet.

Der Tarif der Mietverlustversicherung richtet sich nach der Betriebsart, die auch für die Feuer-Tarifgruppe eine Rolle spielt.

Da bei der Geschäftsgebäudeversicherung der Mietverlust durch eine eigene Versicherung abgedeckt werden muss (versichert wird der Bruttojahreswert), sollten Sie sich ausführlich darüber informieren.
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Mietverlustversicherung.
Bitte verwenden Sie dazu unser Kontaktformular.
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Prinzregentenstr. 129
81677 München
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